Leinenpflicht und Hundeführerschein

Liebe Kunden und Interessierte,

aufgrund vermehrter Nachfragen, anbei eine kleine Info für Euch zur nun in Berlin geltenden Leinenpflicht nebst Info zum Hundeführerschein.

Euer belloberlini Team

INFO:

Berliner Hundehalter müssen ab 1. Januar ihre Vierbeiner an der Leine führen. Die Leinenpflicht steht bereits seit dem 22. Juli 2016 im Berliner Hundegesetz. Wirksam wird sie aber erst zum 1. Januar 2019, also mit dem Zeitpunkt, an dem die sogenannte Hundeverordnung in Kraft treten wird. Frei laufen dürfen Hunde weiter in Hundeauslaufgebieten.

Und es gibt drei weitere Ausnahmen: Wenn der Hund bereits vor dem 22. Juli 2016 gehalten wurde, dann dürfen die Tiere auf unbelebten Straßen und Plätzen sowie auf Brachflächen ohne Leine laufen. Hundehalter können auch den sogenannten Hundeführerschein machen. Mit diesem Nachweis dürfen auch jüngere Tiere auf unbelebten Straßen und Plätzen sowie auf Brachflächen ohne Leine laufen. Und wenn Hundehalter wie etwa Tierärzte oder Diensthundeführer auf andere Weise als sachkundig gelten, dann gilt die Leinenpflicht ebenfalls nicht.

Weitere Informationen: https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/berliner-hundegesetz-267536.php